Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,106
BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87 (https://dejure.org/1987,106)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1987 - 3 StR 104/87 (https://dejure.org/1987,106)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1987 - 3 StR 104/87 (https://dejure.org/1987,106)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,106) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH

§ 347 StPO, willkürliche und schwerwiegende Verletzung des Beschleunigungsgebots (vgl. Art. 6 MRK), ausnahmsweise "gerichtlich angeordneter Abbruch des Verfahrens"

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue und wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an den Umfang einer Verfahrensverzögerung - Voraussetzungen für die Umsetzung des Beschleunigungsgebotes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 137
  • NJW 1988, 2188
  • MDR 1988, 513
  • NStZ 1988, 283
  • StV 1988, 236
  • StV 1991, 88
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55

    FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; §

    Auszug aus BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87
    Die Untreue wäre nicht dadurch ausgeschlossen, daß es sich um rechtswidrig erlangte Gelder handelte, an denen sich die Angeklagten zu Lasten der S.-Bank AG bereichert hätten (vgl. BGHSt 8, 254, 258 f.).

    Die Untreue wäre nicht dadurch infrage gestellt, daß es sich um einen Gewinn handelte, der möglicherweise unter Verstoß gegen das für Devisengeschäfte mit einer DDR-Firma geltende Militärregierungsgesetz (MRG) 53 erzielt worden war (vgl. BGHSt 8, 254, 258 f.).

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87
    Als Verfahrenshindernis kommen nur Umstände in Betracht, die so schwer wiegen, daß von ihrem Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im ganzen abhängig gemacht werden muß (BGHSt 32, 345, 350; 33, 183, 186).
  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87
    Ein Vorprüfungsausschuß des Bundesverfassungsgerichts hat in dem Beschluß vom 24. November 1983 die Auffassung vertreten (NStZ 1984, 128; zustimmend z.B. Rogall SK StPO vor § 133 Rdn. 120; Peters, Strafprozeß 4. Aufl. S. 210), daß es Fälle geben kann, in denen wegen des besonders schwerwiegenden Ausmaßes der Verfahrensverzögerung und der damit verbundenen Belastungen des Beschuldigten das Rechtsstaatsgebot ein anerkennenswertes Interesse an der Strafverfolgung entfallen läßt und eine Fortsetzung des Verfahrens rechtsstaatlich nicht mehr hinnehmbar ist.
  • BGH, 15.03.2007 - 3 StR 486/06

    Strafbarkeit der Darstellung durchgestrichener Hakenkreuze

    Zur Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) ist das Landgericht zuständig (vgl. BGHR StrEG § 8 Zuständigkeit 1 m. w. N.).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Die grundsätzlich übliche Kompensation schließt nämlich nicht aus, in besonders krassen Fällen der Verfahrensverzögerung das Verfahren wegen eines dann eingetretenen Verfahrenshindernisses abzubrechen (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 2) oder nach §§ 153 ff. StPO einzustellen.
  • BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01

    NPD-Verbotsverfahren

    In den jeweiligen Einzelfällen hat der Bundesgerichtshof ein Verfahrenshindernis bei den geltend gemachten Verstößen gegen das Rechtsstaatsgebot selbst nicht angenommen, so bei erheblicher Verfahrensverzögerung (vgl. BGHSt 21, 81; 24, 239; 35, 137; 46, 159), bei Tatprovokation durch staatlich gelenkte Lockspitzel (vgl. BGHSt 32, 345; 33, 356; 45, 321 m.w.N.) sowie bei Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden vom Verteidigungskonzept des Angeklagten (vgl. BGH, NStZ 1984, S. 419 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht